RECHTSANWALT BERNHARD MUES

Der Anwalt im Detail

 

Bernhard Mues ist seit 1997 als selbstständiger Rechtsanwalt tätig.

Seit Beginn der Tätigkeit steht eine an den Interessen des Mandanten orientierte objektive Fallbearbeitung im Vordergrund. Die Schwerpunkte der Tätigkeit liegen insbesondere im Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Transport- und Speditionsrecht, sowie im Vertragsrecht.


Mit Beschluss vom 13. September 2005 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Bernhard Mues die widerrufliche Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als  Rechtsanwalt  die

Bezeichnung   "Fachanwalt für Verkehrsrecht"    zu führen.

Hierbei war der Nachweis besonderer theoretischer sowie besonderer praktischer Erfahrungen notwendig.
Rechtsanwalt Bernhard Mues ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.

Darüber hinaus nimmt Rechtsanwalt Bernhard Mues regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Hamm teil. Besucht wurden u. a.:

  • Technische Analyse von Verkehrsunfällen
  • Ablauf einer medizinisch-psychologischen Untersuchung
  • Fahrverbot und Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Personenschadenregulierung
  • Sachschadenregulierung
  • aktuelle Entwicklungen im Haftpflichtrecht
  • Verteidigung in Verkehrsbußgeld- und -strafsachen unter Beachtung der Auswirkungen auf das Fahrerlaubnisrecht
  • Geschwindigkeits- und Abstandsmessung im Straßenverkehr
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßengüterverkehr: Lenkzeiten, Arbeitszeiten, Ladungssicherung
  • Versicherungsrecht im Verkehrsrecht

Ferner hat Rechtsanwalt Bernhard Mues am Fortbildungsseminar Unfallrekonstruktion" des renommierten Ingenieurbüros für Unfallrekonstruktion Schimmelpfennig u. Becke, Münster teilgenommen.

 

 

Mit Beschluss vom 11.10.2011 hat der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm Herrn Rechtsanwalt Bernhard Mues die widerrufliche Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht die

Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen.

Hierbei war der Nachweis besonderer theoretischer sowie besonderer praktischer Erfahrung notwendig.

Rechtsanwalt Bernhard Mues ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltsvereins.


Darüber hinaus nimmt Rechtsanwalt Bernhard Mues regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen der Rechtsanwaltskammer Hamm teil. Besucht wurden u. a.:

  • Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht
  • Arbeitsrecht in vorläufigen Insolvenzverfahren
  • Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts und aktuelle Gesetzgebung
  • Aktuelle Entwicklungen und Trends im Kündigungsschutzverfahren.


Ferner wurden die nachstehenden besonderen Kenntnisse des Arbeitsrechts in den folgenden Lehrgangsbereichen vermittelt:

 

  • Kündigungsschutzprozess
  • Abschluss, Änderung und Inhalt des Arbeitsvertrages
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigungsfristen und allgemeiner Kündigungsschutz
  • Außerordentliche Kündigung und besonderer Kündigungsschutz
  • Recht des Berufsausbildungsverhältnisses
  • Recht besonderer Personengruppen, insbesondere der Schwangeren, Mütter, Schwerbehinderten und Jugendlichen
  • Grundzüge des Arbeitsförderungsrechts
  • Recht der betrieblichen Altersvorsorge
  • Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht
  • Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht einschließlich der Grundzüge des Personalvertretungsrechts
  • Grundzüge des Sozialversicherungsrechts


Die Erlangung der Fachanwaltschaft erliegt vorgeschriebenen Qualitätsstandards:

  • 3 jährige Zulassung und Tätigkeit als Rechtsanwalt
  • Besondere theoretische Kenntnisse (i. d. R. Fachanwaltslehrgang mit mindestens 120 Zeitstunden; 3 schriftliche Leistungskontrollen mit einer Dauer von 5 Zeitstunden)
  • Besondere Praktische Erfahrungen (160 Fälle im Verkehrsrecht, 100 Fälle im Arbeitsrecht)


www.ra-mues.com